Was gilt in Gottesdiensten ab 15. Mai

Wir können nun wieder gemeinsam Gottesdienste feiern. Die Bischofskonferenz hat dazu einige Detailregeln erlassen. Lesen Sie was sich ändert!

Handkommunion unter Einhaltung klarer Regeln ist möglich.

Gläubige bleiben weiterhin von der Sonntagspflicht
entbunden.

• Pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes muss zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.

• Mund-Nasen-Schutz ist als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

• Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren.

• Die Einhaltung der Regeln ist durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen.

Zur Handkommunion

Die Worte ‚Der Leib Christi‘ – ‚Amen‘ entfallen.
Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen.

Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist.“ Diesen Modus hat der Zelebrant vor dem Agnus Dei (Lamm Gottes) den Gläubigen zu erläutern.
Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund Nasen-Schutz anlegen und im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.

Quelle: Kathpress

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