Pfarrgemeinderatssitzung am Samstag 1. Juli um 9:30 im Mehrzweckraum

 

Die Sitzung ist öffentlich.

1 Kommentar
  1. Ernst L.Breyer sagte:

    Lt. GO Pkt. 1e) gilt:
    Die öffentliche Bekanntgabe des Termins (inkl. Tagesordnung) in der Pfarre
    geschieht in geeigneter Weise spätestens acht Tage vor der Sitzung.

    Lt. GO Pkt. 8 h) gilt:
    Die öffentlichen Protokolle sind allen wahlberechtigten Pfarrmitgliedern zur
    Einsicht zugänglich zu halten. Beschlüsse und andere Inhalte des öffentlichen
    Protokolls von allgemeinem Interesse sind in geeigneter Form bekannt
    zu machen.

    Ich halte daher fest, dass diese Sitzung des PGR nicht legal ist und Beschlüsse jederzeit angefochten werden können.

    Weiters halte ich fest, dass auch auf Ersuchen meinerseits das Protokoll der Sitzung vom 13.5.2023 der Gemeinde nicht zur Kenntnis gebracht wurde.

    Offenbar ist dem derzeitigen PGR die Ordnung des PGR völlig egal. All das sowie auch die Vorgangsweise des PGR in Sachen Tabernakel erinnert mich frappierend an Zustände in der (Gott sei Dank vergangenen) DDR.

    Antworten

Wir freuen uns auf Ihren/Deinen Kommentar

* ... Pflichtfelder
E-Mail Adresse wird NICHT angezeigt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert